Nachbarn in Not

Das Ziel von NIN ist es, diejenigen Menschen zu unterstützen, ohne Ansehen der Person, die von Seiten des Sozialamts keine Hilfe mehr zu erwarten haben. Erst wenn alle öffentlichen Hilfsmöglichkeiten ausgeschöpft sind, kann von unserer Seite Hilfe gegeben werden.

In der Satzung von NIN ist festgelegt, daß dem Sozialamt die entscheidende Prüffunktion zukommt, ohne die von unserer Seite kein noch so kleiner Betrag weitergegeben werden darf. Diese Bedingung haben wir uns selbst "auferlegt", da nur die MitarbeiterInnen der Ämter die Ermessensspielräume der gesetzlichen Hilfemöglichkeiten ausreichend kennen und da auch nur sie den entscheidenden Einblick in die Verhältnisse von Menschen in Not erlangen und angemessen beurteilen können.

Grundsätzlich gibt der Verein kein Geld, um die sozialen Dienste zu entlasten! Nur wenn die Maschen des sozialen Netzes zu groß sind, wenn die Paragraphen des Gesetzes den Spezialfall nicht vorsehen, muß NIN Hilfestellung geben.

In der Regel schlagen die MitarbeiterInnen von Sozial- und Jugendämtern und anderen sozialen Institutionen begründete Einzelfälle zur Spendenvergabe vor. Die hilfebedürftigen Personen sind im Landkreis Böblingen wohnhaft.